Weitere Anwesende:

Frau Randig (Integrationsbeauftragte),
RT PM: Max Steinacker, Susanne Dütz, Ulrike Rauh, Martin Kühn, Ruth Koschel

Zusammenfassung:

Das Gespräch war sehr konstruktiv und gegenseitig wertschätzend.
Der neue Leiter plant Veränderungen in der Ausländerbehörde, um künftig einheitlichere Entscheidungen in der Sachbearbeitung zu gewährleisten und Entscheidungen zu beschleunigen. Es wurde vereinbart, sich künftig regelmäßig auszutauschen, etwa in halbjährlichem Turnus.

Details:

Herr Holz ist Verwaltungsfachwirt und war zuvor bereits als Sachbearbeiter in der ABH Werder tätig.
Er ist angetreten, die Prozesse in der Behörde zu prüfen und zu verbessern, gern auch unter Nutzung moderner Technologien – Stichworte Digitale Aktenführung, Online-Terminbuchungen für Mitarbeiter, Modernisierung der Internetseite.

Zunächst stellt Herr Schade dar:

  • Die Erreichbarkeit sei durch den Telefondienst erheblich verbessert worden
  • Die Bearbeitungszeiten konnten in einigen Bereichen schon spürbar verkürzt werden
  • Eine Richtlinie zur einheitlichen Aktenführung in der Behörde ist in Arbeit und soll ab September umgesetzt werden.
  • Die Terminvergabe ist seit einiger Zeit durch eine interne Terminvergabesoftware wesentlich erleichtert; eine online-Buchung durch die Antragstellenden selbst ist bis auf weiteres nicht geplant, da es oft einer fachkundigen Einschätzung bedarf, sowohl Zeitpunkt und Zeitraum wie auch die jeweils vorzulegenden Dokumente passend festzulegen.
  • Ab Oktober läuft die Terminvergabe für den elektronischen Aufenthaltstitel automatisiert und kostet die Behörden-MA somit weniger Zeit.
  • Derzeit gehen nur wenige Beschwerden ein. Innerhalb von 14 Tagen darf jede*r Beschwerdeführer*in mit einer Antwort rechnen.
  • Etwa zum Jahreswechsel kommt für den ganzen Landkreis eine neue Website (in einem Format, das das Land Brandenburg den Kommunen zur Verfügung stellt). Darauf findet sich dann auch ein Dienstleistungskatalog aller Behörden. Die ABH arbeitet derzeit den eigenen Katalog durch.

Herr Holz ergänzt:

  • Die Controlling-Stelle in der ABH war einige Zeit vakant, ist seit dem 1.9.24 jedoch wieder besetzt.
  • Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter gehören zu seinen vordringlichsten Zielen, um einen gleichen und aktuellen Wissenstand aller Mitarbeiter zu gewährleisten. Einzelne Mitarbeiter haben hier mehr Bedarf als andere.
  • Neben der monatlichen Gesamtteamsitzung gibt es thematische Fachteamsitzungen zu je einschlägigen Fragestellungen.
  • Nach und nach werden Festlegungen zur Rechtsanwendung erstellt, die von allen MA gleichermaßen zu berücksichtigen sind; zu den jeweils neuen Festlegungen werden MA-Schulungen durchgeführt.
  • Auch werden die MA regelmäßig auf Fortbildungsangebote hingewiesen und im MA-Gespräch ein verbindlicher Weiterbildungsplan erstellt, dies umfasst auch Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz.
  • Informationen über interessante, einschlägige Dozent*innen/ Fortbildungsangebote nimmt Herr Holz gerne entgegen.
  • Das Berliner Dokument der Ausführungsvorschriften im Landesamt für Einwanderung wird positiv bewertet.
  • Die Brandenburger Abh-Leitungen haben sich beim MIK-Treffen für klarere, landesweite Anweisungen ausgesprochen. Bislang erfolgen in Brandenburg eher wenig Weisungen oder verzögert (im Vergleich zu anderen Bundesländern).
  • Die Zusammenarbeit mit dem MIK über inhaltliche Fragen läuft im Einzelfall sehr gut!
  • Die MA der Abh gehören drei Teams an:
    • Eingangsservice (3 Mitarbeitende)
    • Aufenthaltsbeendigung/ Duldungen plus Ukraine (3 Mitarbeitende)
    • Asyl- und Aufenthaltsgewährung (10 Mitarbeitende)
  • Neu ist ein interner Übersichtsplan über die An-/Abwesenheiten aller MA.
  • Es hat eine erste „Mammutaktion“ zur Aufarbeitung der Akten stattgefunden.
  • Regelmäßige Austauschtreffen mit den anderen Behörden im Bereich Migration (Jobcenter, Sozialamt, Arbeitsagentur) sowie den Trägern der Migrationssozialarbeit sind unbedingt vorgesehen, haben teilweise schon stattgefunden und werden von allen Beteiligten positiv bewertet.
  • Dafür sollen gerne schon bestehende Formate (Fachkreis Migration, Dienstberatungen, Koordinierungskreis Arbeitsmarktintegration) genutzt werden.
    Herr Holz (wie auch Herr Schade) wünschen ausdrücklich auch kritisches Feedback/ Beschwerden, allerdings nütze das nur konkret und mit Namen.
    Wenn es auch manchmal schwer ist, Betroffene zu einer Beschwerde zu bewegen, wird zumindest von Sozialarbeitenden oder engagierten Bürger*innen eine offene und direkte Beschwerdekultur erwartet. Ohne diese wird es an bestimmten Stellen keine Veränderung geben.
  • Der Beschwerdeweg ist folgender:
    • Zunächst schriftlich an
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    • Die Mitarbeiterinnen vom Eingangsservice verteilen die Mails an die entsprechenden Mitarbeitenden weiter.
    • Sollte die Beschwerde nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet werden – innerhalb von zwei Wochen -, dann folgt entweder eine Erinnerung oder direkt eine Kopie an Herrn Holz selbst:
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  • Zur Terminabsprache gilt weiterhin die folgende Adresse:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
  • Im Oktober steht der interne Umzug der Behörde in Werder an. Ab dann sitzen immer zwei Mitarbeitende in einem Raum, was mittelfristig auch zu einer Vertretungsregelung führen soll (mit Postfachzugriff).
    Achtung:
    Abwesenheitsmeldungen gibt es nur bei Urlaub, nicht bei Krankheit!
    Falls Mails/Anrufe unbeantwortet bleiben, hilft die Nachfrage über den Eingangsservice (s.o.).
    In der neuen Behördenanordnung in Werder wird es schon eine gemeinsame Eingangszone verschiedener Behörden geben, wie auch später im neuen Verwaltungskomplex in Beelitz ab 2028, wo Fachpersonal in der Eingangszone kleinere Anliegen ggf. auch sofort bearbeiten kann, in jedem Fall aber Auskunft zur zielführenden Weiterleitung/ Terminvergabe geben kann.

Auf unsere konkreten Rückfragen gab es folgende Antworten, zum Thema Chancen-Aufenthalt im Nachgang schriftlich durch Herrn Holz:

  • Ja, leider können Duldungen zur Zeit auf ausdrückliche Anweisung des Innenministeriums nur für 3 Monate verlängert werden. Eine Rückkehr zu 6 Monaten wäre auch für die ABH wünschenswert, um personelle Ressourcen zu sparen.
  • Ja, Beschäftigungserlaubnisse werden Menschen mit Duldung verweigert, sofern die Identität nicht geklärt ist. Dabei gibt es zu den möglichen Dokumenten zum Identitätsnachweis eine „Kaskadenregelung“:
    nationaler Pass > Geburtsurkunde > Heiratsurkunde o.ä. > … > eidesstattliche Erklärung
    Welches Dokument zwingend vorgelegt werden muss, hängt im wesentlichen mit dem Herkunftsland zusammen.
  • Ja! Ehrenamtliche (oder auch hauptamtliche) Begleiter*innen sind selbstverständlich erlaubt und ihre Unterstützung erwünscht und oft sehr hilfreich, sie haben in jedem Fall „Rederecht“.
  • Ja, SAVD ist für die Dolmetschung in der Abh interessant.

Fragen und Antworten zum Übergang von Chancen-Aufenthalt in §25b

Vorab: politisch gewollt (im Sinne des Gesetzes) ist eine wohlwollende Prüfung der Voraussetzungen (insbesondere der – überwiegenden – Deckung des Lebensunterhaltes; da zählt auch die kurzfristige Perspektive). Das bestätigt Herr Holz.

a) Wie viele Menschen haben im Landkreis derzeit einen Chancen-Aufenthalt?
Und bei wie vielen sind die 18 Monate schon abgelaufen? Mit welchem Ergebnis?
Antwort: Mit Stand vom 28.08.2024 besitzen ca. 300 Personen eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 104c AufenthG.
Bislang sind erst wenige dieser Aufenthaltserlaubnisse abgelaufen, sodass noch keine verwertbaren Ergebnisse vorliegen.

b) Wer in Ihrer Behörde bearbeitet die Anträge auf die Folgeparagraphen? Die nach Buchstaben zuständigen Sachbearbeitenden oder ein Sachbearbeiter für alle Anträge dieser Art?
Antwort: Jeder Sachbearbeiter ist gemäß dem zugewiesenen Buchstabenkreis für die Bearbeitung von Anträgen auf Folgeparagraphen zuständig. [Anmerkung Hr. Holz: Eine Zentralisierung findet zur Zeit nicht statt, kann aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.]

c) Welche Nachweise für mündliche A2-Kenntnisse wurden bislang anerkannt?
Antwort: Grundsätzlich werden nur Zertifikate der akkreditierten Stellen anerkannt (bspw. Goethe-Institut usw.). Bei besonders einschlägigen Fällen, wenn der Antragsteller sich also auf einem entsprechenden Niveau mit dem Sachbearbeiter unterhalten kann, wird ein Vermerk angefertigt, dass die Voraussetzung erfüllt ist. 

d) Welche Schwierigkeiten gab/gibt es bislang mit dem Chancen-Aufenthalt und mit dem Übergang in einen Folgeparagraphen?
Antwort: Zum jetzigen Zeitpunkt sind folgende Versagensgründe absehbar:

  • Sprachkenntnisse (§ 25b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AufenthG)
  • Passpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG)
  • Lebensunterhaltssicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bzw. § 25b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AufenthG)

e) Mit welcher Bearbeitungszeit nach Antragstellung auf den Folgeparagraphen müssen die Antragstellenden rechnen? (Hier gibt es ein Beispiel, bei dem der Antrag auch nach mehreren Wochen noch nicht beantwortet wurde.)
Antwort: Die Ausländerbehörde bemüht sich, die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Konkrete Bearbeitungszeiten können jedoch nicht genannt werden.

f) Was geschieht bei negativem Ausgang des Chancen-Aufenthalts?
Antwort: Soweit die Voraussetzungen zur Erteilung der Folgeaufenthaltstitel nicht vorliegen, wird zunächst wieder die Duldung erteilt.

Weitere Themen zum Fachbereich Soziales:

  • Zum Jobcenter (Werder) gibt es ausdrücklich positive Rückmeldungen (gute Erreichbarkeit und Kommunikation), allerdings erfolgt die Beratung im Bereich Integration/ Arbeitsförderung i.d.R. ohne Übersetzung, so dass Klienten nicht folgen können. Hier besteht Bedarf.
  • Der Beschwerde über einen einzelnen Sozialamts-MA wird sich Herr Schade annehmen.
  • Bei Übergängen von einem Amt zum anderen bzw. in Arbeit kommt es zu Rückforderungen von Überzahlungen, oft erst nach vielen Monaten. Herr Schade kann hier kaum Veränderung zusagen und bittet alle Beratenden, die Betroffenen auf mögliche Rückzahlungen hinzuweisen bzw. sie zur Kontrolle ihrer Zahlungseingänge aufzufordern und ggf. eine Rücklage für spätere Rückforderungen zu bilden.
  • Sprachkurse: weiterhin lange Wartezeiten; Beschwerden über Russisch als Unterrichtssprache; Ungereimtheiten bei Prüfungen…
    Zwar werden die Integrationskurse (und die Berufssprachkurse via Arbeitsagentur) vom BAMF finanziert, organisiert und liegen also auch in dessen Aufsicht, aber die negativen Auswirkungen der Mängel in diesem Bereich zeigen sich unmittelbar bei „Landkreis-Kund*innen“ (Jobcenter, Sozialamt, Arbeitsagentur). Deshalb sollte der Landkreis ein Interesse am zielführenden Ablauf der Sprachkurse haben und ggf. selbst Beschwerde beim BAMF einlegen.
    Herr Schade zeigt sich bereit zu einem weiteren, spezifischen Gesprächstermin zu diesem Thema, günstigerweise zusammen mit Frau Steinbach (Jobcenter-Leitung). Hierfür ist noch Zuarbeit und eine Vorbereitung am Runden Tisch nötig.